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Das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall?

von | Dez 2, 2020 | Verkehrsrecht-aktuell

Ein Verkehrsunfall ist für jeden Beteiligten ein Schock. Oftmals kam es nicht nur am Fahrzeug des anderen Unfallbeteiligten zu Schäden, sondern auch an Ihrem Auto, Motorrad oder Fahrrad. Doch wie Verhalten bei einem Verkehrsunfall – und wann ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten?

 

Ruhig bleiben

In einer solchen Situation sind der Frust und die Aufregung groß. Sie handeln emotional und nicht rational. Dabei ist gerade in einer Unfallsituation das rationale Handeln wichtig.

Der erste Rat ist: Bleiben Sie ruhig und besinnen Sie sich auf das Wichtige. Dies ist nicht der Blechschaden, sondern die an dem Verkehrsunfall beteiligten Personen. Vergewissern Sie sich zuallererst, dass es allen Unfallbeteiligten, den Umständen entsprechend gut geht und sich niemand ernsthaft verletzte. Wenn sich jemand verletzte, rufen Sie unverzüglich einen Notarzt. Bis der Notarzt eintrifft leisten Sie Erste Hilfe. Es gilt zwar die Verpflichtung zu helfen (unterlassene Hilfeleistung ist strafbar). Aber Ihre Sicherheit ist ebenfalls wichtig. Niemand verlangt von Ihnen, dass Sie sich in Gefahr begeben.

 

Beweise sichern

Soweit keine ernsthaften Verletzungen vorliegen und Sie sich beruhigen konnten, folgt der zweite Ratschlag: das Festhalten der Unfallsituation. Viele Verkehrsprozesse scheitern daran, dass es den Unfallbeteiligten nicht gelingt die Unfallsituation vor Gericht zu beweisen. Machen Sie sich klar, dass die Richterin oder der Richter nicht da war. Sie oder er versucht sich im Nachhinein ein Bild von dem Verkehrsunfall zu machen. Zudem gibt es oftmals widersprüchliche Aussagen von Unfallbeteiligten und Zeugen. Daher ist es logisch, dass eine Richterin oder ein Richter dies am besten anhand von Beweismitteln macht. Bilder sind hier hilfreich, da diese objektiv sind. Zücken Sie also sofort Ihr Smartphone. Machen Sie Fotos von dem Unfall und den Schäden. Achten Sie darauf, dass Sie die Bilder aus allen Winkeln schießen. Bleiben Sie auf jeden Fall achtsam. Der Straßenverkehr um Sie herum läuft weiter!

 

Bei Verletzungen

Wenn Sie sich bei dem Verkehrsunfall verletzten, suchen Sie schnellstmöglich ihren Hausarzt auf. Bei schlimmen Verletzungen gehen Sie in ein Krankenhaus. Nach der Behandlung erhalten Sie einen Arztbrief. Dieses Schreiben enthält eine Diagnose der entstandenen Verletzungen. Für die Berechnung der Höhe von Schmerzensgeld ist es unerlässlich, dass ein ärztliches Gutachten vorliegt. Ein Arztbrief ist die Grundlage für ein solches Gutachten. Den Arzt kann Ihr Anwalt außerdem in einem späteren Gerichtsverfahren als sachverständigen Zeugen benennen.

 

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Wir machen Ihre Ansprüche geltend. Wir verteidigen Sie gegen Versicherungen und andere Unfallbeteiligte.

 

Polizei rufen

Dritter Ratschlag: Die Polizei hinzuziehen. Über diesen Ratschlag lässt sich streiten. Grundsätzlich ist die Aufgabe der Polizei die Verfolgung und Ermittlung von Straftaten. Bei einem Verkehrsunfall ohne Verletzte oder Fahrerflucht kommen keine Straftaten in Betracht. Die Polizeit hat also keinen Grund zu ermitteln. Straftaten, die in Betracht kommen können, zeigt der folgende Einschub.

 

Bei Verletzungen kann fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) in Betracht kommen. Bei Fahrerflucht der Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB). Sachbeschädigung (§ 303 StGB) scheidet regelmäßig aus, da dieser Vorsatz erfordert).

Es ist trotzdem in jedem Fall sinnvoll die Polizei zum Unfallort zu rufen, damit diese den Verkehrsunfall aufnimmt. Der Grund ist, dass die Polizei einen Unfallbericht fertigt, den die Polizeibeamten unterzeichnen. Dieser Unfallbericht lässt sich bei der Polizei zur Einsicht anfordern. Er enthält Informationen zu den Unfallbeteiligten und dem Unfallgeschehen. Mit den genannten Informationen lässt sich der Unfall für Ihren Anwalt und das Gericht besser nachvollziehen.

 

Der Weg zum Anwalt

Ratschlag Nummer Vier: Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Verkehrsunfälle sind komplex (beispielsweise an Kreuzungen mit mehreren Ampeln oder mit mehreren Fahrzeugen).

 

Gut zu wissen:

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerieten, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für Ihren Anwalt. Für Sie bedeutet das, dass Sie keine zusätzlichen Kosten für einen Anwalt haben. Sofern Sie den Unfall verursachten, lohnt die Beauftragung eines Anwalts ebenfalls. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Unfallgegner mehr erhält als ihm zusteht.

Damit Sie keine Nachteile haben, ist kompetente anwaltliche Beratung unabdingbar. Ihr Anwalt hilft bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Lesen Sie hier zu in unserem Ratgeber die wichtigsten Ansprüche bei einem Verkehrsunfall.

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