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Ratgeber: Corona Überbrückungshilfe III beantragen

von | Feb 11, 2021 | Überbrückungshilfe III

Seit gestern kann die lang ersehnte Überbrückungshilfe III beantragt werden. In diesem Ratgeber werden wir Ihnen die wesentlichen Hilfen skizzieren, die Sie erhalten können. Außerdem werden wir darstellen, wie und wann eine Beantragung erfolgen kann.

 

Wie Ihnen die Lawlution Rechtsanwaltskanzlei helfen kann?

Wir sind uns der Dringlichkeit und angespannten Lage der Betroffenen bewusst. Daher haben wir den Antragsplaner „Überbrückungshilfe III“ entwickelt.

Mit dem Planer können Sie schnell und einfach eine Anfrage an uns senden und wir prüfen für Sie, ob dem Grunde nach ein Anspruch besteht. Diesen Service stellen wir kostenfrei und unverbindlich zur Verfügung.

 

Wer bekommt Überbrückungshilfe III?

Im Wesentlichen gibt es drei Antragsvoraussetzungen, die dazu berechtigen, die Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Erstens: Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler (jeweils im Haupterwerb) aus allen Branchen. Für Unternehmen gilt, dass sie im Jahr 2020 weniger als 750 Mio. € Umsatz erwirtschaftet haben müssen.

Zweitens: Der Umsatz muss in einem Monat aufgrund der Corona Pandemie um mindestens 30 % im Vergleich zu dem Vergleichsmonat im Jahr 2019 zurückgegangen sein. Für Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanz 10 Mio. € nicht übersteigt, sowie für Soloselbstständige und Freiberufler kann statt des Vergleichsmonats der monatliche Durchschnitt des Umsatzes der entsprechenden Monate aus 2019 herangezogen werden.

Drittens: Der genannte Umsatzrückgang muss sich von November 2020 bis Juni 2021 ereignet haben. Soweit für die Monate November 2020 und Dezember 2020 bereits die entsprechenden Hilfen beantragt wurden, entfällt für diese Monate eine Antragsberechtigung.

 

In welcher Höhe kann Überbrückungshilfe III erwartet werden?

Die Überbrückungshilfe III wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 1,5 Mio. € pro Monat. Später wird der Zuschuss für verbundene Unternehmen auf bis zu 3 Mio. € pro Monat erhöht.

Handelt es sich um einen Erstantrag besteht die Möglichkeit von Abschlagszahlungen in Höhe von 50 % des beantragten Zuschusses, insgesamt bis zu 100.000 € pro Monat.

Wesentlich für die individuelle Zuschusshöhe ist der Vergleich zu den entsprechenden Monaten im Jahr 2019 bzw. deren Durchschnitt. Es gelten die folgenden Zuschusshöhen:

  • Umsatzeinbruch über 70 % bis zu 90 % der Fixkosten
  • Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 % bis zu 60 % der Fixkosten
  • Umsatzeinbruch zwischen 30 % und 50 % bis zu 40 % der Fixkosten

Hinsichtlich der Fixkosten kommt es darauf an, ob diese förderfähig sind. Förderfähige Fixkosten sind:

  • Mieten und Pachten
  • Weitere Mietkosten
  • Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen
  • Handelsrechtliche Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 50 Prozent des Abschreibungsbetrages, wobei für das Gesamtjahr ermittelte Abschreibungsbeträge pro rata temporis auf den jeweiligen Förderzeitraum anzupassen sind
  • Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
  • Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten und geleasten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV
  • Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
  • Grundsteuern
  • Betriebliche Lizenzgebühren
  • Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben
  • Kosten für prüfende Dritte, die im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe III anfallen
  • Personalaufwendungen
  • Kosten für Auszubildende
  • Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten
  • Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro
  • Marketing- und Werbekosten

 

Wie wird die Überbrückungshilfe III beantragt?

Der Zuschuss muss durch einen sogenannten prüfenden Dritten beantragt werden. Prüfende Dritte sind u.a. Rechtsanwälte. Eine eigenständige Beantragung durch die Betroffenen ist nicht möglich. Zur Begründung wird ausgeführt, dass damit eine schnellere Bewilligung der Anträge und eine Verringerung des Missbrauchs gewährleistet werden soll.

 

Bis wann kann die Hilfe beantragt werden?

Ein Antrag kann bis zum 31.08.2021 gestellt werden. Ein Antrag kann nur einmal gestellt werden, wobei die Änderung dieses Antrags davon ausgenommen ist.

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